Spenden an den Verein HAUS der FRAU – Frauenhaus St. Pölten sind laut Spendenbegünstigung gemäß § 4a Z 3 und 4 Einkommensteuergesetz steuerlich absetzbar.
Bei allen Spendenzahlungen, die Sie als Sonderausgabe steuerlich geltend machen möchten, geben Sie bitte im Feld „Verwendungszweck“ Ihr Geburtsdatum (TTMMJJ), Ihren Vor- und Zunamen sowie Ihre Meldeadresse an.
Wir bedanken uns im Namen der gewaltbetroffenen Frauen und ihrer Kinder herzlich für Ihre Hilfe!
Bitte klären Sie den Bedarf an SACHSPENDEN wie Kleidung, Spielzeug, Bücher, Geschirr, etc. vorab telefonisch.
Wir danken für Ihr Verständnis!
Wir freuen uns über GELDSPENDEN – sie sind besonders hilfreich, da sie bedarfsorientiert passend zum Einsatz kommen.
Bankverbindung HAUS der FRAU
Name: Haus der Frau St. Pölten
Raiffeisenbank St. Pölten | BLZ 32585 | Kontonummer: 95.000
IBAN: AT61 3258 5000 0009 5000 | BIC: RLNWATWWOBG