Hilfe & Recht
Hilfe & Recht
1. Beratung
- Sie sind unsicher, ob es Gewalt ist?
- Sie möchten ein gewaltfreies, selbstbestimmtes Leben beginnen?
- Sie möchten Ihre Kinder vor Gewalt schützen?
Bereiten Sie eine gefahrlose Flucht mit unserer Beratung vor!
2. Planen
Planen Sie den Fluchtweg & informieren Sie NUR Vertrauenspersonen
3. Sicheres Ankommen
Schalten Sie vor der Flucht Ihr Handy aus und entfernen Sie die Akkus!
Achten Sie auf Ihre Sicherheit!
Halten Sie Notrufnummern bereit
133 für die Polizei, 112 für den Euronotruf
Wenn keiner mitbekommen soll, was Sie lesen.
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Gewalt ist Unrecht
Gewalt ist vielfältig.
Gewalt beginnt oft mit Beschimpfungen und beendet manchmal ein Leben.
Miterlebte Gewalt verletzt ebenso schwer.
Ein gewalttätiges Umfeld traumatisiert.
Jede 5. Frau erlebt Gewalt in einer Beziehung durch den (ehemaligen) Ehemann/Partner.
Formen der Gewalt
ist Schlagen, Treten, Stoßen, Zwicken, an den Haaren ziehen, Würgen, Verbrennen, mit einer Waffe bedrohen oder verletzen. Im weiteren Sinne ist physische Gewalt auch das Zerstören bzw. Beschädigen von persönlichen Gegenständen, der Wohnungseinrichtung oder auch das Quälen von Haustieren.
Beschimpfen, Abwerten und Diffamieren dienen der Zerstörung des
Selbstwertgefühls und der geistigen Gesundheit. Auf Dauer wird die Identität der Frau und ihr Empfinden, Rechte oder Entscheidungsmöglichkeiten zu haben, beschränkt. Auch das Lächerlichmachen oder das Beleidigen
in der Öffentlichkeit zählt zu psychischer Gewalt.
Stalking ist ebenfalls ein Form psychischer Gewalt. Es meint das beharrliche Verfolgen durch Nachstellen oder Aufsuchen, sowie ein hohes Ausmaß an belästigenden oder bedrohenden Kontaktaufnahmen.
umfasst alle sexuellen Handlungen, die der Frau gegen ihren Willen aufgedrängt oder aufgezwungen werden, insbesondere Vergewaltigung. Sexuelle Übergriffe sind Unrecht und selbstverständlich auch in einer Ehe strafbar!
bezieht sich auf die ungleiche Verfügung über finanzielle Mittel. Der Partner nimmt Geld oder Wertsachen der Frau an sich, er bestimmt wie viel Geld sie ausgeben und was eingekauft werden darf, er verbietet ihr ein eigenes Konto, er lässt sie nicht arbeiten gehen, um ihre Unabhängigkeit zu verhindern.
Isolation ist eine häufige Strategie um die Frau zu kontrollieren und zu beherrschen. Hier handelt es sich um das Einsperren zuhause und das Verbieten von Kontakten zu Familie, Freunden und Bekannten. Frauen werden in ihrer Mobilität beschränkt.
Physische, psychische Gewalt an Kindern sowie Missbrauch sind strafrechtliche Delikte. Seit 2016 ist auch miterlebte Gewalt an einer nahen Bezugsperson als Kindeswohlgefährdung im Gesetz verankert.
“
– Deklaration der Vereinten Nationen vom 20. Dezember 1993 zur Eliminierung von Gewalt an Frauen –
“Gewalt gegen Frauen ist die Manifestation der historisch gewachsenen Machtungleichheit zwischen Männern und Frauen, die zur
Dominanz der Männer über Frauen, zur Diskriminierung und Behinderung von Frauen geführt hat. Gewalt ist einer der entscheidenden
Mechanismen, durch den Frauen in einer untergeordneten Position gehalten werden.“
Checkliste für ein selbstbestimmtes Leben
Ihr Start im Frauenhaus ist einfacher, wenn Sie Folgendes bereits mitbringen:
Dokumente:
- Reisepässe & Ausweise für Sie und Ihre Kinder
- Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung
- E-Cards
- Ärztliche Atteste
- Mietverträge, Impfpässe, gerichtliche Urteile & Beschlüsse
- Beweise für Gewalttaten
(wenn vorhanden)
Außerdem:
- Geld, Bankomatkarten & Sparbücher
- Dringend notwendige Medikamente
- Notfalltasche mit wichtigsten Kleidungsstücken
- Schulsachen, Lieblingsspielzeug für Ihre Kinder
- Wohnungsschlüssel
- Fluchtplan & Notfallnummern
Ihre Rechte
FREIHEIT – SICHERHEIT – EXISTENZSICHERUNG
Ihre Rechte
FREIHEIT – SICHERHEIT – EXISTENZSICHERUNG
Jede Frau entscheidet selbst, ob sie in ein Frauenhaus geht.
Wenn Sie ins Frauenhaus gehen, behalten Sie Ihr Recht auf die Obsorge Ihrer Kinder, die Wohnung und das gemeinsame Vermögen.
Die Verantwortung für die Gewalt trägt der Täter!
Freiheit, Sicherheit und Existenzsicherung sind Menschenrechte.
Österreich hat die Istanbulkonvention – das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – 2013 anerkannt.
Wegweisung
Bei Gefahr kann die Polizei den Gewalttäter aus der Wohnung wegweisen auch wenn er der alleinige Mieter/Besitzer der Wohnung ist und die Kosten dafür trägt.
Betretungs-verbot
Einstweilige
Verfügung
Bei Gericht können Sie eine „Einstweilige Verfügung“ beantragen, die dem Gewalttäter den Aufenthalt in der Wohnung oder anderen Orten für einen längeren Zeitraum und/oder den Kontakt mit Ihnen verbietet. In Ihrem Auftrag kann diesen Antrag auch das NÖ Gewaltschutzzentrum für Sie stellen.
Wegweisung
Bei Gefahr kann die Polizei den Gewalttäter aus der Wohnung wegweisen, auch wenn er der alleinige Mieter/Besitzer der Wohnung ist und die Kosten dafür trägt.
Betretungsverbot
Die Polizei kann dem Gewalttäter das Betreten der Wohnung für zwei Wochen verbieten. Bei einem Betretungsverbot wird dem Gefährder zusätzlich ein Annäherungsverbot auf 100 m ausgesprochen, das die von Gewalt betroffenen Personen schützt.
Einstweilige Verfügung
Bei Gericht können Sie eine „Einstweilige Verfügung“ beantragen, die dem Gewalttäter den Aufenthalt in der Wohnung oder anderen Orten für einen längeren Zeitraum und/oder den Kontakt mit Ihnen verbietet. In Ihrem Auftrag kann diesen Antrag auch das NÖ Gewaltschutzzentrum für Sie stellen.
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