Jede Frau erhält ein Zimmer für sich und ihre Kinder. Ein kleines Bad wird mit maximal einer Bewohnerin geteilt. Ein großes Badezimmer und die Küche werden mit maximal 5 Frauen gemeinsam verwendet.
Im HAUS der FRAU gibt es einen überdachten Spielhof, einen großen Wohnraum für gemeinsame Aktivitäten, sonnseitige Balkone, eine Terrasse, einen Garten mit Spielgeräten, ein Spielzimmer und einen Toberaum.
Sie haben ebenso die Möglichkeit zur Ruhe zu kommen wie die Gemeinschaft mit anderen Frauen und Kindern zu genießen. Sie gestalten eigenständig Ihren Alltag. Sie erfahren eine geschützte Atmosphäre und erleben, mit Ihren Problemen nicht alleine zu sein.
Durch die finanzielle Unterstützung des Landes NÖ für Sicherheitsmaßnahmen entspricht der Schutz im Frauenhaus
St. Pölten den neuen technischen Standards.
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Eine für Sie zuständige Sozialarbeiterin wird Sie während Ihres Aufenthalts im Frauenhaus begleiten. Sie unterstützt Sie in dieser belastenden Lebensphase und überlegt mit Ihnen mögliche Veränderungen. Bei Bedarf werden die Beratungsgespräche von einer Dolmetscherin übersetzt. Die Mitarbeiterinnen des Frauenhauses sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Jede Frau bestimmt selbst, was andere über sie erfahren dürfen. Nur mit ihrer Zustimmung werden Informationen weitergegeben.
Zu folgenden Themen beraten wir Sie gerne:
Das Frauenhaus St. Pölten bietet Platz für 18 Frauen und ihre Kinder. Sie entscheiden über die Dauer Ihres Aufenthalts, rechtliche Schritte, eine mögliche Trennung und Ihren Weg in ein selbstbestimmtes Leben. Im Frauenhaus-Team sind Sozialarbeiterinnen und Sozialpädagoginnen tätig, die Sie während ihres Aufenthalts mit fachlicher Expertise beraten und begleiten.
Für Hilfestellungen zur Versorgung der Kinder oder Beratung zu Entwicklung und Erziehungsfragen können Sie sich an die Sozialpädagoginnen des Frauenhauses wenden.
In den 1970er Jahren begann die Frauenbewegung Gewalt an Frauen durch Familienangehörige zu diskutieren und brachte dieses Thema an die Öffentlichkeit. Handlungen und Strukturen, die davor gängige Praxis waren, wurden als Gewalt erkannt, aufgezeigt und so nicht mehr hingenommen. Die Familie galt bis dahin als ein von der Öffentlichkeit abgeschirmter Bereich. Es war für betroffene Frauen fast unmöglich, ihre Erfahrungen auszusprechen und an eine Veränderung ihrer Situation zu denken.
Diese Frauen mussten zum Verlassen der Gewaltbeziehung ermutigt und gleichzeitig geschützt werden. Ihr akuter Schutzbedarf führte zur Entstehung der ersten Frauenhäuser.
In den letzten 40 Jahren ist ein Bewusstseinswandel vor sich gegangen: Gewalt an Frauen als Unrecht hat eine deutliche gesamtgesellschaftliche Anerkennung erfahren, wird nicht mehr nur zum individuellen Problem degradiert.
Anstatt als persönliches Unglück, das einer Frau widerfährt, wird Gewalt als grundlegende Menschenrechtsverletzung, als Machtausübung im Privaten definiert. Dieses Umdenken schließt auch mit ein, dass durch konsequentes Vorgehen der Exekutive und der Justiz weitere Gewalt verhindert werden kann.
Der Wille unserer Gesellschaft, Gewalt an Frauen nicht mehr zu tolerieren, wird durch die seit 1997 wirksamen Gewaltschutzgesetze zum Ausdruck gebracht.
Das HAUS der FRAU wurde 1984 durch eine Initiative der KFB St. Pölten unter Frau Anna-Maria Figdor und Gräfin Christina Trauttmansdorff gegründet und bereits 1986 erstmals umgebaut sowie erweitert.
1997 wurde ein neuer Standort gefunden und aufgrund des dringenden Bedarfs ein größeres Frauenhaus gebaut. 2004 eröffnete das HAUS der FRAU mit 18 Plätzen für Frauen und ihre Kinder.
Bis 2018 leitete Maria Imlinger 27 Jahre lang mit großem Engagement das St. Pöltner Frauenhaus, seit 2007 ist Anna Durstberger die Obfrau des gemeinnützigen Trägervereins „HAUS der FRAU – Verein zur Hilfe für Frauen und Kinder in Notsituationen“.
Am 07.07.2022 wurde mit einer Änderung im NÖ Sozialhilfegesetz ein Meilenstein gesetzt:
Die NÖ Frauenhäuser können nun alle gewaltbetroffenen Frauen mit einem rechtmäßigen Aufenthaltstitel in Niederösterreich aufnehmen.
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