Fakten und FAQ


Fakten &
FAQ

Fakten &
FAQ

Verein

Der gemeinnützige Trägerverein „HAUS der FRAU – Verein zur Hilfe für Frauen und Kinder in Notsituationen“ betreibt das Frauenhaus mit Sitz in St. Pölten.

Die Vorständ:innen vertreten ehrenamtlich.

Finanzierung

Der Betrieb des Frauenhauses St. Pölten wird durch die Niederösterreichische Landesregierung finanziert.

Das HAUS der FRAU erhält großzügige Geld- und Sachspenden von den Soroptimistinnen St. Pölten Allegria, vom Zonta Club St. Pölten, von der Katholischen Frauenbewegung, der Stadt St. Pölten sowie weiteren Organisationen, Firmen und Einzelpersonen.

Wir bedanken uns bei allen Fördergeber:innen für die nachhaltige Unterstützung.

Info-Material

Wenn Sie mehr Informationen benötigen:

  • Stattgefundene oder drohende Gewalt zuhause und/oder von nahestehenden Personen
  • Meldung in NÖ
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Gültiger Aufenthaltstitel
  • Aufnahmegespräch

Bei physischen oder psychischen Erkrankungen wird die Möglichkeit einer Aufnahme in der Anfrage bzw. Erstberatung geklärt.

Eine Anzeige oder ein Polizeikontakt sind keine Voraussetzung für die Aufnahme im Frauenhaus. Bei unmittelbarer Gefahr ist die Polizei jedoch Ihre erste Kontaktadresse.

Minderjährige Kinder werden zumeist mit ihren Müttern aufgenommen. Bitte informieren Sie die Mitarbeiterinnen des Frauenhauses über die Anzahl und das Alter ihrer Kinder im Voraus.

Haustiere können im Frauenhaus St. Pölten nicht aufgenommen werden.

Zum Zeitpunkt des Einzugs gibt es dazu keine Verpflichtung, Schutz und Sicherheit sind vorrangig.

Umso weniger Personen von Ihrem Einzug ins Frauenhaus wissen, desto besser bleiben Sie geschützt. Mit der Sozialarbeiterin klären Sie, wer informiert werden muss.

Das ist Ihr Recht, Schule und Kindergarten werden bei Bedarf informiert. Bei Hochgefährdung empfehlen wir Ihnen und Ihren Kindern, das Frauenhaus in den ersten Tagen nicht zu verlassen.

Ihre berufliche Situation wird nach dem Einzug besprochen. Es kann hilfreich sein, die Arbeitgeber:in darüber zu informieren, dass die Arbeit einige Tage unterbrochen werden muss.

Wichtig ist es, Dokumente, Medikamente, persönliche Gegenstände mitzunehmen. Für Kinder ein bisschen Spielzeug, Lieblingsstofftiere, Schulsachen.

Handtücher, Bettwäsche, Haushaltsartikel kann das Frauenhaus zur Verfügung stellen. Sollte es nicht möglich sein, alles Notwendige mitzubringen, helfen wir Ihnen dafür Ersatz zu bekommen. Die Dokumente sind das Wichtigste, aber auch hier geht Ihre Sicherheit vor. Das Frauenhaus kann eine erste Grundversorgung gewährleisten.

Jede Frau erhält ein Zimmer für sich und ihre Kinder. Ein kleines Bad wird mit maximal einer Bewohnerin geteilt. Ein großes Badezimmer und die Küche werden mit maximal 5 Frauen gemeinsam verwendet.

Sozialarbeiterische Beratung und Betreuung bestehen während Ihres gesamten Frauenhausaufenthalts. Themen wie Anzeige, Sicherheitsmaßnahmen, Finanzen, Ausbildung, Arbeit, Trennung, Scheidung, Besuchskontakte, Obsorge, Wohnung ,… sind Inhalt der Beratungsgespräche.

Die Bewohnerinnen dürfen ihren Alltag selbstbestimmt gestalten und selbst entscheiden, wann und ob sie das Haus untertags verlassen möchten. Wichtig ist dabei die Information an die zuständigen Sozialarbeiterinnen und die Klärung möglicher Sicherheitsrisiken und Schutzmaßnahmen vorab.

Hausfremde Personen dürfen das Haus nicht betreten, soziale Kontakte können aber außerhalb des Hauses stattfinden. Schutz und Sicherheit für alle Bewohnerinnen des Frauenhauses sind jedoch immer mitzudenken.

Im Frauenhaus sind Mütter selbst für die Aufsicht, Betreuung und Versorgung ihrer Kinder verantwortlich.

Bewohnerinnen versorgen sich und führen ihren Haushalt eigenständig.

Eine Übernachtung außerhalb des Frauenhauses ist während Aufenthalts aus Sicherheitsgründen nicht möglich.

Sie können bis maximal ein Jahr im Frauenhaus wohnen. Nach wiedererlangter Sicherheit ziehen viele Frauen in einem Zeitraum von drei bis sechs Monaten wieder aus dem Frauenhaus aus.

Über die Dauer Ihres Aufenthalts entscheiden Sie selbst.

Bewohnerinnen, deren Kinder und Mitarbeiterinnen. Alle anderen Personen benötigen eine ausdrückliche Genehmigung für Ihre Anwesenheit im Frauenhaus.

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